Bekanntgabe der Wahl von Pfarrerin Nicole Oehler

In seiner Sitzung am 01.12.2022 hat der Kirchenvorstand der Johanneskirchengemeinde in geheimer Abstimmung beschlossen, Frau Pfarrerin Nicole Oehler die Inhaberschaft der 0,5 Pfarrstelle + 0,5 Pfarrstelle (befristet bis 31.12.2024) der Johanneskirchengemeinde zu übertragen.
Jedes nach der Kirchengemeindewahlordnung wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde kann innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Wahl einlegen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt am Sonntag, 04.12.2022 und endet am Samstag, den 17.12.2022.
Der Einspruch kann sich nur auf folgende Gründe stützen:
- Gesetzwidrigkeit des Besetzungsverfahrens,
- erhebliche Bedenken gegen Lehre und Lebensführung,
- wesentlich eingeschränkte Dienstfähigkeit.
Diese sind schriftlich bei dem Dekan einzulegen und zu begründen: Evangelisches Dekanat Wiesbaden, Schlossplatz 4, 65183 Wiesbaden.