Kir­chen­ein­tritt

Glau­be braucht Ge­mein­schaft.
geöffnete weiße Tür auf einer grünen Wiese

Nächs­ten­lie­be, der Glau­be an Gott, sozia­le Ver­ant­wor­tung und Freu­de an Gemein­schaft sind der Anlass, wes­halb sich über 500.000 Men­schen in 5.200 Grup­pen im Gebiet der hes­sen-nas­saui­schen Lan­des­kir­che und vie­le Men­schen in der „Joha“ tref­fen. Die Kir­chen­mit­glie­der begeg­nen sich bei Besu­chen, Got­tes­diens­ten, Kin­der- und Jugend­grup­pen – aber auch in den Kri­sen des Lebens. Vie­le Christ*innen enga­gie­ren sich für ande­re. Dazu brau­chen sie Ihre Unter­stüt­zung.

So wer­den Sie Mit­glied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen Sie bei uns an: 0611 701004.
  • Sie kön­nen Pfar­re­rin Nicole Oehler direkt anru­fen, um einen Gesprächs­ter­min zu ver­ein­ba­ren: 0611 16889852
  • Oder Sie neh­men Kon­takt zu einer Ein­tritts­stel­le in Ihrer Regi­on auf, z.B. Kir­chen­fens­ter Schwalbe6.
  • Zum Abschluss des Gesprä­ches mit Pfar­re­rin Nicole Oehler oder einer/​einem Mitarbeiter*in der Ein­tritts­stel­le erklä­ren Sie schrift­lich Ihren Ein­tritt. Bei Kin­dern bis zum 14. Lebens­jahr über­neh­men das stell­ver­tre­tend die Eltern oder Erzie­hungs­be­rech­tig­ten.
  • Mit der Bestä­ti­gung der Pfar­re­rin ist der Ein­tritt voll­zo­gen.
  • Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie Ihren Kir­chen­ein­tritt fei­ern, indem Sie an einem Abend­mahls­got­tes­dienst teil­neh­men. Gern wird die Gemein­de Sie an die­sem beson­de­ren Tag auch in ihre Für­bit­te mit ein­schlie­ßen, wenn Sie das wol­len. Spre­chen Sie mit Ihrer Pfar­re­rin. 

Das soll­ten Sie für das Gespräch mit­brin­gen:

  • einen Nach­weis Ihrer Tau­fe und
  • die Aus­tritts­be­schei­ni­gung 

Die­se Rech­te und Pflich­ten haben Sie als Kir­chen­mit­glied:

  • Sie kön­nen am Abend­mahl teil­neh­men.
  • Sie kön­nen Patin oder Pate wer­den.
  • Sie kön­nen an den Kir­chen­vor­stands­wah­len und Gemein­de­ver­samm­lun­gen mit Stimm­recht teil­neh­men.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirch­li­che Amts­hand­lun­gen wie Trau­ung und Bestat­tung.
  • Mit der Mit­glied­schaft in einer Kir­chen­ge­mein­de Ihrer Wahl sind Sie gleich­zei­tig Mit­glied in der Evan­ge­li­schen Kir­che in Hes­sen und Nas­sau und der Evan­ge­li­schen Kir­che in Deutsch­land.
  • Sie sind kir­chen­steu­er­pflich­tig, sofern Sie über ein steu­er­pflich­ti­ges Ein­kom­men ver­fü­gen. Wei­te­re Kos­ten ent­ste­hen mit dem Kir­chen­ein­tritt nicht.

Quel­le: www​.ekhn​.de